!!!Unbedingt vor Gebrauch der Himmelslaternen lesen und strikt beachten,
um Gefahren durch den Umgang mit offenem Feuer zu vermeiden!!!
- 1. Aufstieg nur an geeigneter Stelle (Vermeidung von Brandgefahren)
Das Starten einer (oder mehrerer) Himmelslaterne(n) darf nur dort erfolgen, wo eine Gefaehrdung von Menschen und/oder brennbaren Gegenstaenden sicher ausgeschlossen werden kann.
Sie sollten die KongMing-Himmelslaterne unter keinen Umstaenden in Betrieb nehmen in der Naehe von Objekten mit erhoehtem Brand- oder Explosionsrisiko, wo der Umgang mit offenem Feuer verboten ist, wie beispielsweise Tankstellen, Gaslagertanks o. ae, ebensowenig in der unmittelbaren Umgebung von Gebaeuden (insbes. Reetdachhaeusern) oder in der Naehe von Menschenansammlungen. Die Flamme im Inneren der KongMing-Himmelslaterne kann sonst unter Umstaenden erheblichen Schaden anrichten. Halten Sie auch genuegend Abstand zu Baeumen (insbes. bei Waldbrandgefahr) und starten Sie die KongMing-Himmelslaterne am besten auf freiem Feld.
- 2. Aufstieg nur bei Windstille
Bitte beachten Sie, dass die Himmelslaterne nur bis zu einer Windstaerke von maximal 2 Beaufort (fast windstill) starten darf. Zulaessig ist der Aufstieg also nur bei Windstille (Windstaerke 0) oder sehr leichtem Wind (Staerke 1 bis. max. 2), da bei staerkerem Wind die Gefahr des Abtreibens und damit eines unkontrollierten Flugs zu groß ist.
Auch bei sehr leichtem Wind sollten Sie die Windrichtung bestimmen und die Himmelslaterne nur aufsteigen lassen, wenn im Umkreis weder Brandgefahren bestehen noch Hindernisse ersichtlich sind, so dass die KongMing-Himmelslaterne frei in den Himmel steigen kann.
Nur so ist gewaehrleistet, dass die Laterne unbehindert aufsteigt, solange die Kerze brennt und fuer Auftrieb sorgt.
Sobald die Kerze erlischt, beginnt der Sinkflug der Himmelslaterne. Bei Windstille geht sie unmittelbarer Naehe des Startpunktes zu Boden und kann dort eingesammelt und entsorgt werden.
- 3. Sonstige Witterungsbedigungen
Verzichten Sie auf einen Aufstieg nach langanhaltender Trockenheit, da dann erhoehte Wald- oder Heubrandgefahr zu besorgen ist.
Aber auch bei Regen oder starkem Nebel bzw. sehr hoher Luftfeuchtigkeit ist kein Aufsteigen der KongMing-Himmelslaterne moeglich, da dann das Papier durch die Feuchtigkeit zu schwer fuer den Aufstieg ist.
- 4. Entzuenden
Vor dem Entzuenden des Brennelements stellen Sie sicher, dass die KongMing-Himmelslaterne in vollem Umfang aufgefaltet wurde und keinen Schaden genommen hat und die Flamme senkrecht, ohne die Außenwaende zu beruehren, in den Papiersack brennen kann, da sonst die KongMing-Himmelslaterne selbst in Flammen aufgehen und hierdurch erheblicher Schaden verursacht werden kann.
Entzuenden Sie die Laternen mit mindestens 2 Personen: Eine Person haelt das aufgefaltete Papier der KongMing-Himmelslaternen und die zweite Person zuendet den umweltfreundlichen Brennkoerper an. Halten Sie nach dem Entzuenden die KongMing-Himmelslaterne in Ihren Haenden oder stellen Sie sicher, dass der Untergrund auf dem Sie die Laterne abstellen, nicht brennbar ist.
- 5. Kein Kinderspielzeug
Halten Sie die KongMing Himmelslaterne von Kinderhaenden fern und starten Sie eine Himmelslaterne immer nur in Anwesenheit eines Erwachsenen. Kinder sollten nie mit dem Feuer spielen.
- 6. Besondere Anforderungen nach der Luftverkehrsordnung (LuftVO)
— 6.1 Bei Start in der Naehe zu einem Flugplatz
In einem Umkreis von
- — 1,5km in der Naehe eines Flugplatzes
- — 15km-20km in der Naehe eines regionalen Flugplatzes
- — 50km in der Naehe eines internationalen Flugplatzes
darf eine Himmelslaterne nicht ohne Sondergenehmigung der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) gestartet werden. Bitte informieren Sie sich auch vor dem Aufstieg einer Himmelslaterne, ob sich in Ihrer Naehe ein Flughafen befindet und wenden sich dann an die DFS (Tel. 06103-7071313 oder www.dfs.de).
— 6.2 Bei sog. Massenaufstieg (ab 50Stk.)
Bei einem Massenaufstieg muessen Sie sich vorher bei der oben genannten Deutschen Flugsicherung GmbH eine Genehmigung erteilen lassen, da Massenaufstiege wie auch bei Luftballons genehmigungspflichtig sind. Darueberhinaus empfiehlt sich eine Vorab-Information an die oertlich zustaendige Ordnungsbehoerde, damit man dort Bescheid weiß, wenn es zu Meldungen ueber die "Beobachtung von UFO's" kommt.
6.3— generelle Erlaubnispflicht
Fuer Österreich gilt soweit uns bekannt:
- Niederoesterreich: Generalgenehmigung notwendig
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- Steiermark: Einzelerlaubnis noetig vom Landeshauptmann (Landesregierung) und von der Austrocontrol (Flugaufsicht)
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... gemaeß § 16 Abs. 1 Nr. 5 LuftVO
Seit neuestem vertritt die Bezirksregierung Duesseldorf die Auffassung, die Laternen seien als "ungesteuerte Flugkoerper mit Eigenantrieb" im Sinne § 16 Abs. 1 Nr. 5 LuftVO zu bewerten und beduerften daher - anders als einzelne Luftballons - nicht nur in Flughafennaehe, sondern ueberall einer Aufstiegserlaubnis, die jedoch mit Allgemeinverfuegung vom 27.11.2007 (oeffentlich bekannt gemacht durch Amtsblatt fuer den Regierungsbezirks Duesseldorf vom 026.12.2007) fuer die Regierungsbezirke Duesseldorf und Koeln generell versagt worden ist. Eine Klaerung durch das Verwaltungsgericht Duesseldorf steht noch aus. Bis zur dortigen Entscheidung ist das Verbot fuer die Regierungsbezirke Duesseldorf und Koeln wirksam. In Bayern wurde uns von einem Aufstiegsverbot berichtet. In Bayern wurde uns von einem Aufstiegsverbot berichtet. Aus anderen Regionen sind uns entsprechende Verbote bislang nicht bekannt. Wir raten jedoch allen Kunden, sich unbedingt bei den fuer sie oertlich zustaendigen Behoerden zu erkundigen. Soweit tatsaechlich eine Erlaubnispflicht besteht, ist fuer die rechtzeitige Einholung allein der jeweilige Nutzer der Laternen verantwortlich. Sollten Sie diese Hinweise nicht vor der Kaufabwicklung gelesen haben, haben Sie auf Wunsch selbstverstaendlich das Recht auf eine Rueckgabe der Laternen.
- 7. Haftung und Versicherungsschutz
Bei sorgfaeltiger Beachtung dieser Sicherheitsbestimmungen und der Gebrauchsanweisung ist bei der Verwendung der KongMing-Himmelslaternen nach unseren Erfahrungen nicht mit Schaeden zu rechnen, da die Laternen aufsteigen, solange die "Antriebskerze" brennt und der Sinkflug erst nach dem Erloeschen der Kerze beginnt.
Allerdings ist jeder Umgang mit offenem Feuer mit einem nicht zu unterschaetzenden Risiko verbunden!
Fuer etwaige Schaeden durch Fehlgebrauch haftet der Verwender! Daher raten wir dazu, in Ihrem Interesse fuer einen entsprechenden Versicherungsschutz im unerwarteten Schadensfall zu sorgen. Bei mehreren Privathaftpflichtversicherungen sind Flugmodelle bis zu einem Gewicht von 5kg automatisch mitversichert. Im Übrigen gibt es Versicherungen fuer Flugmodelle. Naeheres hierzu erfahren Sie bei Ihrem Versicherungsfachmann.